Pressemitteilung Kreisverband Ravensburg

11.05.2018

07.05.2018 - Paragraph 13b Baugesetzbuch – Kreis-CDU widerspricht BUND Naturschutz: „Von Flächenfrass kann keine Rede sein!“

Die CDU im Kreis Ravensburg weißt die Kritik des Bundes für Umwelt – und Naturschutz (BUND) zurück, wonach die Nutzung des Paragraphen 13b im Baugesetzbruch von vielen Städten und Gemeinden dazu genutzt würde, um Umweltprüfungen und Ausgleichsmaßnahmen zu umgehen und den „Flächenfrass im Außenbereich durch neue Baugebiete zu forcieren. Das Vorgehen der Kommunen sei vollkommen richtig und nicht zu beanstandeten, so die CDU“.
CDU-Kreisvorsitzender und Kreisrat Christian Natterer und der Vorsitzende der CDU-Kreistagsfraktion, Horgenzells Bürgermeister Volker Restle: „Unsere Flächen im Land bestehen zu fast 90% aus Wald, Wiesen, Äckern und Gewässern gegenüber lediglich 10 Prozent Siedlungs- und Verkehrsflächen, daher kann von übermäßigem Flächenfrass nun wirklich keine Rede sein.“ Zudem solle man nicht vergessen, daß gerade die staatlich bewusst herbeigeführte Flächenverknappung neben der unverhältnismäßigen Ökologisierung des Baugesetzbuches, was beispielsweise die Fassadenbegrünung und Fahrradabstellplätze angehe, maßgeblich mitverantwortlich seien für die Wohnungsnot, die hohen Mieten und Grundstückspreise sowie den daraus resultierenden Druck auf die Kommunen, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. „Das Ziel der Netto – Null im Flächenverbrauch war ein Riesenfehler“ stellen die CDU-Politiker Natterer und Restle in diesem Zusammenhang fest.
Die CDU im Kreis Ravensburg sieht darüber hinaus im ländlichen Raum noch genügend Kapazitäten für Bevölkerungswachstum, denn die Ballungsräume stießen an ihre Grenzen und „platzten aus allen Nähten“, so CDU-Kreisvorsitzender Christian Natterer. Gerade deswegen brauche man auch weiterhin Entwicklungschancen für ländliche Räume. Dazu gehöre auch das erleichterte Bauen auf der grünen Wiese und im Außenbereich. Gemeinsam mit dem CDU–Fraktionsvorsitzenden im Kreistag, Volker Restle, fordert Natterer deshalb, die Befristung des Paragraphen 13b im Bundesbaugesetzbruch um weitere 4 Jahre, also mindestens bis 2025 zu verlängern. „Damit können man weiter Druck aus dem Kessel nehmen.“ Auch steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten für Investoren und eine Entbürokratisierung des Mietrechts für kleine Vermieter seien dringend erforderlich, so die CDU.
Das Thema der fehlenden Ausgleichsflächen sehen Natterer und Restle zudem unkritisch. Solange bei Ausgleichflächen wertvolle landwirtschaftliche Böden geopfert werden müssen, sei es besser künftig keine Ausgleichflächen für Bauland mehr zu schaffen. Es sei ohnehin viel effizienter vorhandene Naturschutzflächen besser zu pflegen, als die berechtigten Interessen von bauwilligen Familien und Landwirten gegeneinander auszuspielen.
Auch die Kritik des BUND am Einfamilienhaus will die CDU so nicht stehen lassen. „Das Einfamilienhaus gehört zum ländlichen Raum wie die U-Bahn zur Großstadt. Wer sich für ein Leben auf dem Land entscheidet, hat eben andere Vorteile als die Bewohner in den Ballungszentren. Wir wollen vor Ort Perspektiven für junge Familien schaffen, dazu gehöre auch in Zukunft das sogenannte Häuschen im Grünen. Zudem entstehen durch neu gebaute Einfamilienhäuser auch neue Einliegerwohnungen und bestehende und dringend benötigte Wohnungen würden frei“, so Natterer und Restle abschließend.